Durch das öffentliche Stromnetz in Deutschland fließen Tag für Tag hunderte Gigawattstunden (GWh) Strom. Produziert in sogenannten Erzeugungsanlagen, wird dieser anschließend durch Übertragungsnetz, Verteilernetze und Umspannungswerke bis zu den Verbraucher:innen transportiert.
Der hierzulande eingesetzte Strom stammt aus unterschiedlichen Quellen. So steigt etwa der Anteil erneuerbarer Energien wie Wind- und Sonnenenergie seit Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig machen fossile Energieträger wie Kohle und Erdgas noch immer einen großen Teil des produzierten Stroms aus.
Sobald Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, lässt sich physikalisch nicht mehr unterscheiden, aus welcher Quelle er ursprünglich stammt. Bei der Belieferung einzelner Gebäude oder Haushalte ist eine Differenzierung zwischen Strom aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern daher nicht physisch, sondern nur bilanziell möglich. Das heißt: Alle Endverbraucher:innen erhalten denselben Strommix.
Da sich jedoch immer mehr Kund:innen für eine Versorgung ausschließlich mit Ökostrom entscheiden, sollen sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) für größtmögliche Transparenz sorgen. Sie werden zur Stromkennzeichnung verwendet und garantieren, dass exakt die Menge Strom, die am Ende verbraucht wird, zu Beginn aus erneuerbaren Energien erzeugt und ins Netz eingespeist wurde.
Herkunftsnachweise folgen klarem Ablauf
Energieversorger dürfen Strom laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit Januar 2013 nur noch dann als Strom aus erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn sie für die gelieferte Menge auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet haben.
Der Prozess ist immer gleich:
- Erzeugung: Ein Stromproduzent beantragt Herkunftsnachweise für die von ihm erzeugte Strommenge.
- Registrierung: Das Umweltbundesamt stellt für jede erzeugte Megawattstunde einen Herkunftsnachweis aus und registriert diesen im Herkunftsnachweisregister.
- Handel: Die Herkunftsnachweise können gehandelt und an Energieversorger verkauft werden.
- Entwertung: Der Nachweis wird einem konkreten Stromverbrauch zugeordnet und anschließend entwertet. Damit ist eine doppelte Vermarktung oder Bilanzierung ausgeschlossen.
In Deutschland ist das Umweltbundesamt (UBA) für das Herkunftsnachweisregister zuständig. Es stellt auch sicher, dass HKN nur für Strom aus erneuerbaren Energien ausgestellt werden, für den keine Förderung in Anspruch genommen wird. Konkret bedeutet dies, dass Anlagen, die EEG-Vergütung erhalten, vom HKN-System ausgeschlossen sind. So soll eine Doppelvermarktung vermieden werden.
Damit deutscher Strom aus erneuerbaren Energien auch grenzübergreifend gehandelt werden kann, ist das UBA Mitglied in der Association of Issuing Bodies (AIB). Die AIB betreibt mit dem European Energy Certificate System (EECS) einen umfassenden Qualitätsstandard sowie eine Datenschnittstelle zum elektronischen Transfer von Herkunftsnachweisen zwischen den beteiligten nationalen Herkunftsnachweisregistern.
Ein Herkunftsnachweis enthält Pflichtangaben zur Energiequelle, zum Standort und Typ der Anlage, zum Datum der Inbetriebnahme, zum Förderstatus sowie einen eindeutigen Identifikationscode. Zudem können HKN freiwillige Zusatzangaben enthalten – etwa zum Fischschutz bei Wasserkraftanlagen. Eine Bewertung der ökologischen Qualität der Energieerzeugung oder des gesamten gelieferten Stromproduktes enthalten HKN jedoch nicht.
Die Deutsche Bahn hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bis 2040 auf Net-Zero zu reduzieren. Ein zentraler Hebel auf dem Weg zu diesem Ziel ist die kontinuierliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, den die Deutsche Bahn einsetzt. So sind bereits heute Reisende in den Fernverkehrszügen der DB in Deutschland mit 100 Prozent Ökostrom unterwegs. Und auch im Nahverkehr reisen Fahrgäste klimafreundlich mit Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel bei der S-Bahn in Hamburg und Berlin.
Seit Anfang 2025 werden zudem alle von DB Energie belieferten Bahnhöfe, Instandhaltungswerke, Bürogebäude und stationären Anlagen in Deutschland mit 100 Prozent Ökostrom versorgt. Dazu gehören auch Stellwerke, Weichenheizungen und Gleisfeldbeleuchtungen. Und auch bei der Wärmeerzeugung von Gebäuden setzt die DB verstärkt auf regenerative Energien.
Die Deutsche Bahn ist einer der größten Abnehmer von Ökostrom in Deutschland. Bis spätestens 2038 will der Konzern seinen Bahnstrommix auf 100 Prozent Ökostrom umstellen. Für eine wirtschaftliche und sichere Energieversorgung baut DB Energie daher ein diversifiziertes Portfolio. Dieses umfasst neben Strom von der Energiebörse auch Lieferungen von Vertragspartnern – vor allem Power Purchase Agreements (PPA) und Power Storage Agreements (PSA) sowie Strom aus bilateral verhandelten Bezugsverträgen.
Um die Herkunft des genutzten Stroms eindeutig nachzuweisen, setzt die DB auf Herkunftsnachweise. Der Strombezug basiert dabei auf dem gleichen Prinzip wie klassische Ökostromverträge: Ein definierter Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen – etwa aus Windkraft- oder Photovoltaikanlagen – wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und über Umformer und Umrichter ins Bahnstromnetz weitergegeben.
Das Bahnstromnetz ist ein mehr als 7.900 Kilometer langes Hochspannungsnetz von DB Energie mit einer Spannung von 110.000 Volt und einer Frequenz von 16,7 Hertz. Dieses Netz verfügt über eigene Einspeisungen und ist zudem an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.