Mit rund 200.000 Mitarbeitenden, Millionen von Kund:innen und zahlreichen Geschäftspartnern nimmt die Deutsche Bahn einen zentralen Platz in der Gesellschaft ein. Die Entscheidungen des Konzerns haben Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben vieler Menschen. Dieser Verantwortung ist sich die DB stets bewusst. Daher arbeitet das Unternehmen kontinuierlich daran, eine nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, in der die Menschrechte gewahrt und geachtet werden.
Für die Deutsche Bahn sind wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln kein Widerspruch, sondern bedingen einander. So erwartet der Konzern von seinen Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige und nachhaltige Zusammenarbeit.
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Grundsatz des unternehmerischen Handelns der Deutschen Bahn und fest in der Konzernstrategie Starke Schiene verankert. Die DB verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der die ökologische, die soziale und die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit umfasst.
Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wertschöpfung im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette zu verwirklichen, verpflichtet sich die Deutsche Bahn im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zur Einhaltung und Förderung international anerkannter Menschenrechte, zur Achtung von Arbeitsstandards sowie zum Schutz der Umwelt.
Die Deutsche Bahn legt hohen Wert auf die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, sowohl bei sich selbst als auch bei ihren Geschäftspartnern. Ihr Engagement für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt zeigt sich in ihrem internen Verhaltenskodex, in dem Standards und Erwartungen an das tägliche Verhalten der DB-Mitarbeitenden verbindlich festgeschrieben sind. Alle Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Mitarbeitenden weltweit sind den in diesem internen Verhaltenskodex niedergelegten Prinzipien verpflichtet.
Gleichzeitig legt der DB-Konzern Wert darauf, Verantwortung wahrzunehmen, die über das eigene Handeln hinausgeht. Die konkreten Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegt. Zulieferer und weitere Geschäftspartner verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex oder gleichwertige Anforderungen einzuhalten.
Um sicherzustellen, dass die Zulieferer und Geschäftspartner den Erwartungen der Deutsche Bahn gerecht werden und diese Standards entlang ihrer Lieferkette kommunizieren, steht der Konzern mit ihnen im engen Austausch.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommt die Deutsche Bahn nach.
So hat der DB-Konzern ein Risikomanagement eingerichtet und führt regelmäßig Analysen durch, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.
Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugt die Deutsche Bahn zudem menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor. Gesellschaften innerhalb des DB-Konzerns, die ebenfalls dem LkSG unterworfen sind, veröffentlichen eigene Grundsatzerklärungen, die auf den jeweiligen Internetauftritten der Gesellschaften abrufbar sind.