Menschenrechte

Die Deutsche Bahn übernimmt soziale Verantwortung. Wir achten und wahren die Menschenrechte

Die Deutsche Bahn ist ein führender Mobilitäts- und Logistikanbieter mit mehr als 320.000 Mitarbeitenden in über 130 Ländern. Als global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer großen sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Darum wollen wir eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang unserer gesamten Lieferkette gewährleisten und die Menschrechte wahren und achten. 

Für uns sind wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln kein Widerspruch, sondern bedingen einander. So erwarten wir auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartner:innen einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige und nachhaltige Zusammenarbeit.

 

Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn

Wir wahren und achten die Menschenrechte

Im Rahmen der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten unterliegt die Deutsche Bahn den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. In unserer Grundsatzerklärung bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck.

 

Nachhaltigkeit ist ein zentraler Grundsatz unseres unternehmerischen Handelns und fest in unserer Konzernstrategie Starke Schiene verankert. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die ökologische, die soziale als auch die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit umfasst.

Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wertschöpfung im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang unserer Lieferkette zu verwirklichen, verpflichten wir uns im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zur Einhaltung und Förderung international anerkannter Menschenrechte, zur Achtung von Arbeitsstandards sowie zum Schutz der Umwelt.

 

Bekenntnis zu Unternehmensstandards

Die unternehmerischen Aktivitäten der Deutschen Bahn beruhen insbesondere auf den folgenden international anerkannten Menschen- und Umweltrechtsstandards.

 

Wenn es um die Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten geht, haben wir hohe Erwartungen an uns selbst und an unsere Geschäftspartner:innen. Unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt zeigt sich in unserem internen Verhaltenskodex, in dem wir unsere Standards und Erwartungen an unser tägliches Verhalten verbindlich festschreiben. Alle Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Mitarbeitenden weltweit sind den in unserem internen Verhaltenskodex niedergelegten Prinzipien verpflichtet.

Gleichzeitig wissen wir, dass wir als internationales Unternehmen eine Verantwortung haben, die über unser eigenes Handeln hinausgeht. Daher stellen wir nicht nur hohe Anforderungen an uns selbst, sondern fordern von unseren Geschäftspartner:innen soziale und ökologische Standards gleichermaßen ein.

Unsere konkreten Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner:innen haben wir in unserem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegt. Zulieferer und weitere Geschäftspartner:innen verpflichten sich, unseren Verhaltenskodex oder gleichwertige Anforderungen einzuhalten.

Um sicherzustellen, dass unsere Zulieferer und Geschäftspartner:innen die gleichen hohen Standards wie wir einhalten und diese Standards entlang ihrer Lieferkette kommunizieren, arbeiten wir eng mit ihnen zusammen. Wir fördern die Transparenz und den Austausch von Informationen, um sicherzustellen, dass sie unsere Erwartungen verstehen und diese erfüllen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Deutsche Bahn nach.

So richten wir ein angemessenes Risikomanagement ein und führen regelmäßig Analysen durch, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.

Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugen wir zudem menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor. Gut zu wissen: Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn, die ebenfalls dem LkSG unterworfen sind, veröffentlichen eigene Grundsatzerklärungen. Diese sind auf den jeweiligen Internetauftritten der Gesellschaften zu finden.

Wir setzen das LkSG um

Der Schutz von Menschenrechten ist für die Deutsche Bahn von zentraler Bedeutung. Darum kommen wir den gesetzlichen Anforderungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette gemäß LkSG nach.

Das MegaHub in Lehrte. | © DB AG / Oliver Lang

Das Beschwerdeverfahren

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet.

Bau von Schallschutzwänden bei Forchheim. | © DB AG / Oliver Lang