Die Umweltfachleute der DB vor Ort sind anerkannte Umweltfachliche Bauüberwacher:innen. Sie prüfen vor dem Bau, ob alle Umweltbestimmungen und Gesetze berücksichtigt wurden. Während der Bauphase kontrollieren sie die Umsetzung, halten Kontakt zu den Baufirmen und Fachbehörden und stehen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Bei vielen Baumaßnahmen ist die Kontrolle durch die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) im Planrechtsbeschluss festgeschrieben. Der Grund: Die Anforderungen sind oft so komplex, dass sie nur mit Hilfe von Expert:innen gesetzeskonform umgesetzt werden können.
Wer in der Umweltfachlichen Bauüberwachung tätig sein will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Ausgangsqualifikationen
- Für Hochschulabsolvent:innen mindestens zwei Jahren praktische Tätigkeit in der gewünschten Fachrichtung, vorzugsweise auf Baustellen oder
- Mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit in der gewünschten Fachrichtung, vorzugsweise auf Baustellen (siehe EBA-Umweltleitfaden, Teil 7, Anlage 1 und Ril190.0121 DB AG)
2a. Pflichtkurse für DB-Mitarbeitende:
- Teilnahme am Grundkurs Screening, Modul1 (Ub7101) sowie am Grundkurs Umweltfachliche Bauüberwachung, Modul 1 und Modul 2 (Ub7110 und Ub7111)
2b. Pflichtkurse für DB-Externe:
- Nachweisbare Erfahrungen bei Umweltplanungen von Baumaßnahmen in mindestens drei Projekten
- Pflichtkurse bei DB-Training (siehe 2a, ohne den Grundkurs Screening, Ub7101) oder vergleichbare Kurse anderer Bildungsanbieter, die von der DB anerkannt werden (z. B. Umweltinstitut Offenbach und Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung (vhw))
3. Zuverlässigkeit gemäß §10 5. BImSchV
- Persönliche Zuverlässigkeit in Anlehnung an §10 der 5. BImSch
4. Praktische Erfahrungen auf der Baustelle
- Mindestens 30 Tage praktische Erfahrungen auf der Baustelle in der gewünschten Fachrichtung, aufgeteilt in:
- Bewerber:in (eine Fachrichtung): Mindestens 30 Tage in der Fachrichtung
- Bewerber:in (zwei Fachrichtungen): Mindestens zwölf Tage je Fachrichtung und in Summe mindestens 30 Tage (d.h. falls zwölf Tage in Fachrichtung 1, dann 18 Tage in Fachrichtung 2)
- Bewerber:in (Generalist:in, z. B. wenn bereits anerkannt als UBÜ einer Fachrichtung): Je nach Voranerkennung mindestens acht Tage in einer Fachrichtung bei drei Fachrichtungen (in Summe mind. 30 Tage)
- Bewerber:in (Generalist:in und eine Fachrichtung): Mindestens zwölf Tage in der Spezialisten-Fachrichtung sowie mindestens sechs Tage in den Generalisten-Fachrichtungen (in Summe mind. 30 Tage)
5. Bestandenes Prüfungsgespräch vor der Prüfungskommission der Deutschen Bahn
Zusätzliche Hinweise für UBÜ Bodenschutz und Generatlist:innen
Mit der Novellierung des EBA- Umweltleitfadens, Teil 7 (seit Juni 2025) wird nun stärker auf den Bodenschutz fokussiert und die vormals inkludierte Fachrichtung Abfall aus dem Aufgabenspektrum der UBÜ herausgelöst. Damit einher gehen Änderungen in den Qualifikationsanforderungen (EBA-UL, Anlage 1) und den Aufgaben (EBA-UL, Anlage 2) für die UBÜ Bodenschutz. Als angehende UBÜ Bodenschutz sind – zusätzlich zu den mind. 30 Tage praktischen Erfahrungen/Hospitationstage im Bodenschutz – nunmehr auch Erfahrungen zur Bodenansprache, Probenahme und Analytik aus Studium oder Beruf nachzuweisen. Diese Voraussetzungen gelten nicht für angehende Generalist:innen, werden jedoch empfohlen. Ausschlaggebend für die Prüfungszulassung für angehende Generalist:innen sind ausschließlich die praktischen Erfahrungen/Hospitationstage im Bodenschutz auf der Baustelle (vgl. Tätigkeiten analog EBA-UL, Anlage 2).
Da alle Tätigkeiten, die den Bodenschutz betreffen, auch Abfallbezug haben können, behält sich die Prüfungskommission UBÜ vor, dass sowohl für angehende UBÜ Bodenschutz wie Generalist:innen auch allgemeine Abfallfragen Gegenstand der Prüfung sein können.
Alle wichtigen Informationen zur Qualifizierung sind in den FAQ zu finden (siehe Downloads). Ebenfalls unter Downloads gibt es eine Checkliste zu den Voraussetzungen und das Muster-Bestellschreiben, das über Aufgaben und Pflichten sowie Rechte und Befugnisse der UBÜ informiert.