Das MegaHub in Lehrte. | © DB AG / Oliver Lang

Nachhaltige Lieferkette

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Der neue Stuttgarter Hbf als architektonisch einzigartiger Durchgangsbahnhof in der Umsetzungsphase. | © DB AG / Volker Emersleben

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Brückeneinhub der Pisastenbrücke in Forchheim. | © DB AG / Volker Emersleben

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Bau von Schallschutzwänden bei Forchheim. | © DB AG / Oliver Lang

Nachhaltige Lieferkette

LkSG

Als eines der führenden Mobilitäts- und Logistikunternehmen übernimmt die Deutsche Bahn Verantwortung für ihre Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen die DB tätig ist. Aus diesem Grund erwartet das Unternehmen von seinen Lieferanten ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.

Vor diesem Hintergrund hat der DB-Konzern den DB Verhaltenskodex Ethik und den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner erstellt. Letzterer verpflichtet Lieferanten und Geschäftspartner zur Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards. Für die Deutsche Bahn bedeutet das einen maßgeblichen Beitrag zum nachhaltigen Handeln in der Lieferkette.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommt die Deutsche Bahn nach.

So wurde ein angemessenes Risikomanagement eingerichtet und es werden regelmäßig Analysen durchgeführt, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugt die DB zudem menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor.

Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG berichtet der DB-Konzern gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Berichte über die Geschäftsjahre 2023 und 2024 können über die folgenden Links heruntergeladen werden.

Das Beschwerdeverfahren

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, hat die Deutsche Bahn ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen abgegeben werden.

Wie können Hinweise abgegeben werden?

Hinweise können online über das folgende Formular abgegeben werden:

Zum elektronischen Hinweissystem BKMS

Zudem können Hinweise per Post übermittelt werden an:

Deutsche Bahn AG
Nachhaltigkeit und Umwelt
LkSG-Beschwerdeverfahren
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin

Was passiert mit den Hinweisen?

Nach Eingang der Hinweise werden diese geprüft und an die zuständigen Personen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung.

Im Anschluss sucht die Deutsche Bahn nach Möglichkeit den Kontakt mit der hinweisgebenden Person, um den Sachverhalt zu erörtern und notwendige Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts einleiten zu können. Weitere Einzelheiten zum Ablauf können der Verfahrensordnung entnommen werden.

Alle Hinweise werden vertraulich und unter strenger Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Zusätzliche Informationen finden sich auch auf der Webseite des Hinweissystems BKMS.