Als eines der führenden Mobilitäts- und Logistikunternehmen übernehmen wir als Deutsche Bahn Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Aus diesem Grund haben wir neben dem DB Verhaltenskodex Ethik den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner erstellt. Er verpflichtet unsere Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen zur Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards. Für uns als Deutsche Bahn bedeutet das einen maßgeblichen Beitrag zum nachhaltigen Handeln in der Lieferkette.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Deutsche Bahn nach.
So richten wir ein angemessenes Risikomanagement ein und führen regelmäßig Analysen durch, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugen wir zudem menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor.
Das Beschwerdeverfahren
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen abgegeben werden.
Wie können Hinweise abgegeben werden?
Hinweise können online über das folgende Formular abgegeben werden:
Zum elektronischen Hinweissystem BKMS
Zudem können Hinweise per Post übermittelt werden an:
Deutsche Bahn AG
Nachhaltigkeit und Umwelt
LkSG-Beschwerdeverfahren
Potsdamer Straße 8
10785 Berlin
Was passiert mit den Hinweisen?
Nach Eingang der Hinweise werden diese geprüft und an die zuständigen Personen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung.
Im Anschluss suchen wir nach Möglichkeit den Kontakt mit der hinweisgebenden Person, um den Sachverhalt zu erörtern und notwendige Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts einleiten zu können. Weitere Einzelheiten zum Ablauf können unserer Verfahrensordnung entnommen werden.
Alle Hinweise werden vertraulich und unter strenger Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Zusätzliche Informationen finden sich auch auf der Webseite des Hinweissystems BKMS.