Mit mehr als 200.000 Mitarbeitenden, Milliarden Reisenden im Nah- und Fernverkehr sowie einer Vielzahl an Geschäftspartnern nehmen wir als Deutsche Bahn einen zentralen Platz in der Mitte der Gesellschaft ein. Daraus ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung für Mensch und Umwelt, der wir gerecht werden wollen. Das zeigt sich nicht zuletzt in einem respektvollen Umgang mit unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern – und durch nachhaltige und transparente Lieferketten.
Mit unserer "Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn AG zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte" bringen wir als Konzern unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Wahrung der Menschenrechte und zur Einhaltung der umweltbezogenen Pflichten regelmäßig öffentlich zum Ausdruck. Ziel ist es, entlang der Lieferketten eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten.
Wir übernehmen Verantwortung
Seit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) kommen wir als Deutsche Bahn der Verpflichtung nach, in unseren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management unserer Lieferketten zu etablieren. Konkret bedeutet dies, Verantwortung zu übernehmen und sich als Konzern für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen. Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG berichten wir auch gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
In unserer Grundsatzerklärung bekennen wir uns als Konzern zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und beschreiben die unterschiedlichen Maßnahmen, mit denen wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umsetzen. Darüber hinaus gehen wir auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben. Zudem legen wir die Erwartungen fest, die wir an uns selbst sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner stellen, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.