Die Deutsche Bahn engagiert sich auf vielfältige Weise für die Gestaltung nachhaltiger Lieferketten. Dieser Anspruch wird unter anderem durch die klar definierten Anforderungen an die Zulieferer deutlich sowie an der Art und Weise, wie mit diesen zusammengearbeitet wird.
Neben umweltbezogenen Aspekten steht dabei die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Fokus. Diese setzt die DB nicht nur bei ihren unmittelbaren Zulieferern voraus, mit denen sie innerhalb ihrer Lieferkette eine vertragliche Beziehung pflegt. Auch wird dies von den mittelbaren Zulieferern erwartet, mit denen eine solche Vertragsbeziehung nicht besteht.
Verhaltenskodex ist Grundlage für Lieferbeziehungen
Ausgangspunkt für eine nachhaltige Beschaffungspolitik und damit für eine nachhaltige Gestaltung der Lieferketten ist der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Dieser verpflichtet die bestehenden Zulieferer und Geschäftspartner zur Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards – wie beispielsweise die sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – und ist ferner Grundlage für alle neuen Verträge. Die Einhaltung des DB-Verhaltenskodex wird überprüft, zum Beispiel im Rahmen von anlassbezogenen Vor-Ort-Audits.
Konsequente Umsetzung des LkSG
Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erhöht die Transparenz in globalen Lieferketten und stärkt Menschenrechte sowie den Umweltschutz. Als eines der führenden Logistik- und Mobilitätsunternehmen in Europa und eine der größten Auftraggeberinnen Deutschlands ist sich die Deutsche Bahn ihrer Verantwortung bewusst und setzt die Anforderungen des Gesetzes konsequent um. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von systematischen Risikoanalysen sowie die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, über das Risiken oder tatsächliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz gemeldet werden können.
In einer Grundsatzerklärung bringt die Deutsche Bahn ihre Selbstverpflichtung und ihr Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten öffentlich zum Ausdruck. Als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) verpflichtet und bekennt sich die DB zudem klar zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Nachhaltigkeitsbewertung von Zulieferern
Ein weiterer Baustein ist eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung der Zulieferer. Die Bewertungsinhalte orientieren sich an internationalen Nachhaltigkeitsstandards der Vereinten Nationen, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Dabei werden die Dimensionen Umwelt, Arbeitsschutz, Menschenrechte, Geschäftspraktiken und Lieferkette betrachtet.
Mit einem Stufenplan für eine nachhaltige und transparente Lieferantenlandschaft werden Nachhaltigkeitsanforderungen an die Zulieferer systematisch erhöht und in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit die Nachhaltigkeit vorangebracht.
Bestbewertungen für Nachhaltigkeitsleistungen
Auch die Deutsche Bahn selbst lässt sich regelmäßig unabhängig und kritisch überprüfen – etwa durch qualifizierte Rating-Agenturen. Im international anerkannten EcoVadis-Rating beispielsweise liegt der Konzern unter den besten zwei Prozent in der Branche Schienentransport.
Netzwerkengagement für nachhaltige Lieferketten
Die Gewährleistung nachhaltiger Lieferketten ist stets eine Teamleistung – sowohl intern als auch extern. Bei der Deutschen Bahn engagieren sich mehrere Bereiche gemeinsam für die nachhaltige Ausgestaltung der Beziehungen mit den Zulieferern. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Einkauf, Compliance sowie Nachhaltigkeit und Umwelt. Zusammen mit den Partnern der Brancheninitiative Railsponsible werden Lieferketten in der gesamten Schienenverkehrsbranche nachhaltig gestaltet und verbessert.