Wir als Deutsche Bahn engagieren uns auf vielfältige Weise für die Gestaltung nachhaltiger Lieferketten. Dieser Anspruch wird unter anderem durch die klar definierten Anforderungen an unsere Zulieferer deutlich sowie an der Art und Weise, wie wir mit diesen zusammenarbeiten.
Neben umweltbezogenen Aspekten steht dabei die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Fokus. Diese setzen wir nicht nur bei unseren unmittelbaren Zulieferern voraus, mit denen wir innerhalb unserer Lieferkette eine vertragliche Beziehung haben. Auch erwarten wir dies von unseren mittelbaren Zulieferern, mit denen eine solche Vertragsbeziehung nicht besteht.
Verhaltenskodex ist Grundlage für Lieferbeziehungen
Ausgangspunkt für eine nachhaltige Beschaffungspolitik und damit für eine nachhaltige Gestaltung unserer Lieferketten ist der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Dieser verpflichtet unsere bestehenden Zulieferer und Geschäftspartner zur Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards – wie beispielsweise die sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – und ist ferner Grundlage für alle neuen Verträge. Die Einhaltung des DB-Verhaltenskodex überprüfen wir, zum Beispiel im Rahmen von anlassbezogenen Vor-Ort-Audits.
Konsequente Umsetzung des LkSG
Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erhöht die Transparenz in globalen Lieferketten und stärkt Menschenrechte sowie den Umweltschutz. Als eines der führenden Logistik- und Mobilitätsunternehmen in Europa und eine der größten Auftraggeberinnen Deutschlands sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und setzen die Anforderungen des Gesetzes konsequent um. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von systematischen Risikoanalysen sowie die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, über das Risiken oder tatsächliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz gemeldet werden können.
In unserer Grundsatzerklärung bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten öffentlich zum Ausdruck. Als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) verpflichten und bekennen wir uns zudem klar zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Nachhaltigkeitsbewertung von Zulieferern
Ein weiterer Baustein ist eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung unserer Zulieferer. Die Bewertungsinhalte orientieren sich an internationalen Nachhaltigkeitsstandards der Vereinten Nationen, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Dabei werden die Dimensionen Umwelt, Arbeitsschutz, Menschenrechte, Geschäftspraktiken und Lieferkette betrachtet.
Mit unserem Stufenplan für eine nachhaltige und transparente Lieferantenlandschaft wollen wir systematisch Nachhaltigkeitsanforderungen an unsere Zulieferer erhöhen und in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit die Nachhaltigkeit voranbringen.
Bestbewertungen für Nachhaltigkeitsleistungen
Auch wir als Deutsche Bahn lassen uns regelmäßig unabhängig und kritisch überprüfen – etwa durch qualifizierte Rating-Agenturen. Im international anerkannten EcoVadis-Rating beispielsweise liegen wir als Deutsche Bahn unter den besten zwei Prozent in der Branche Schienentransport.
Netzwerkengagement für nachhaltige Lieferketten
Die Gewährleistung nachhaltiger Lieferketten ist stets eine Teamleistung sowohl intern als auch extern. Bei der Deutschen Bahn engagieren sich in unserem Unternehmen mehrere Bereiche gemeinsam für die nachhaltige Ausgestaltung der Beziehungen mit unseren Zulieferern. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Einkauf, Compliance sowie Nachhaltigkeit und Umwelt. Zusammen mit den Partnern der Brancheninitiative Railsponsible gestalten und verbessern wir nachhaltige Lieferketten in der gesamten Schienenverkehrsbranche.