Um in die BahnBonus PrämienWelt aufgenommen zu werden, prüfen die DB jedes Produkt entlang ihrer Grundsätze zur ökologischen Nachhaltigkeit. Diese Grundsätze basieren auf detaillierten Kriterien und legen je nach Material- oder Produktgruppe fest, welche Zertifizierungen oder Herstellerinformationen vorliegen müssen.
Der Prüfprozess im Überblick
Aufgrund der Vielfalt an BahnBonus Prämien hat die DB ihre Sachprämien in unterschiedliche Produktarten unterteilt. Dabei reicht die Bandbreite von Elektronik über Kosmetik bis hin zu Lebensmitteln und Upcycling-Artikeln. Weil eine Bewertung mit denselben Kriterien über alle Prämien hinweg nicht möglich ist, wurden je nach Produktart unterschiedliche Anforderungen definiert.
Um den unterschiedlichen Branchen und Produktionsprozessen gerecht zu werden, betrachtet die DB bei klassischen Alltagsprodukten wie Handtüchern, Koffern oder Spielzeug auch die verschiedenen Materialgruppen. So gelten für Produkte aus Holz oder Papier andere Kriterien als für Produkte aus Metall oder Textilien. Die Grundsätze definieren produkt- und materialübergreifend, welche Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit erfüllt sein müssen.
Am Beispiel eines Buches und eines Rucksacks zeigt die DB an dieser Stelle transparent, wie eine Prüfung konkret abläuft und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Prämienbeispiel Buch
Bücher werden in drei Schritten geprüft.
Schritt 1: Die Materialzusammensetzung
Im ersten Schritt wird die Materialzusammensetzung beziehungsweise Rohstoffgewinnung des Papiers betrachtet. Dabei muss das Buch eines von zwei möglichen Kriterien erfüllen.
Entweder das Buch verfügt über einen Nachweis zum ökologisch nachhaltigen Ursprung des Grundrohstoffes Holz. Dafür muss das Papier aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zertifiziert mit dem Blauen Engel, dem EU-Ecolabel, FSC, Naturland oder PEFC stammen. Ist dies der Fall, erfüllt das Buch den Grundsatz „Nachwachsende Rohstoffe“.
Oder das Buch wurde auf mindestens 70 Prozent recyceltem Papier gedruckt. Liegt hierfür ein Zertifikat nach dem Blauen Engel, FSC-Recycled, FSC-Mix, PEFC recycled oder ÖKOPaplus vor, ist das Kriterium für die Materialzusammensetzung ebenfalls erfüllt und der Grundsatz „Recycelte Materialien“ kommt zum Tragen.
Schritt 2: Die Produktion
Im zweiten Schritt wird die Produktion geprüft. Hier müssen Bücher eins von drei möglichen Kriterien erfüllen.
Erstens kann ein Herstellernachweis für die Verwendung umweltfreundlicher Druckfarben gemäß dem Grundsatz „Schadstoffreduzierte Materialien“ vorliegen.
Zweitens kann, wie im Grundsatz „Umweltfreundliche Produktion“ beschrieben, ein Nachweis über eine zertifiziert umweltfreundliche Produktion nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS vorgelegt werden.
Oder drittens kann das Buch gemäß dem Grundsatz „Produktion in Europa“ in der Europäischen Union (EU) oder innerhalb der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) produziert worden sein.
Schritt 3: Die Nutzung
Im dritten Schritt wird für alle Produkte die Nutzungs- bzw. Entsorgungsphase geprüft. Wenn Bücher vollständig aus Papier ohne Kunststoffeinbände bestehen, sind sie hochwertig recyclingfähig und erfüllen die Kriterien des Grundsatzes zur „Recyclingfähigkeit“. Sollten sie am Ende ihrer Lebensdauer also entsorgt und nicht gesammelt oder weitergegeben werden, können Bücher im Altpapier recycelt werden.
Alternative Kriterien für den dritten Schritt sind beispielsweise ein energieeffizienter Betrieb bei elektronischen Geräten gemäß dem Grundsatz „Energieeffiziente Stromnutzung“ oder aber die „Reparaturfähigkeit“.
Beides ist für Bücher naturgemäß weniger relevant.
Bücher in der PrämienWelt erfüllen also immer mindestens zwei Grundsätze. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass keiner der von der DB definierten Ausschlussgründe – wie etwa die Verwendung von BPA, PVC, tierischen Materialien oder Palmöl – zutrifft.
Prämienbeispiel Rucksack
Rucksäcke aus synthetischen Fasern durchlaufen insgesamt vier Prüfschritte.
Schritt 1: Das Material
Im ersten Schritt muss für den Rucksack ein Recyclinganteil von mehr als 50 Prozent für die verwendeten Innen- und Außenmaterialien durch den Hersteller oder eine Zertifizierung nach dem Global Recycled Standard (GRS) nachgewiesen werden. So wird eine ökologisch nachhaltige Materialzusammensetzung nach dem Grundsatz „Recycelte Materialien“ sichergestellt.
Schritt 2: Die Behandlung
Im zweiten Schritt wird die Behandlung der eingesetzten Materialien geprüft. Rucksäcke und Reisetaschen weisen häufig eine wasserabweisende Beschichtung auf. Daher wird entweder die Freiheit von PFAS oder PFC per Herstellernachweis gemäß dem Grundsatz „Schadstoffreduzierte Materialien“ geprüft. Oder es wird ein Zertifikat über den reduzierten Einsatz von Chemikalien in der Produktion angefordert. Dies ist unter dem Grundsatz „Zertifizierte Materialproduktion“ gebündelt und umfasst Zertifizierungen nach BlueSign, GRS, OEKO-TEX Made in Green oder OEKO-TEX Step.
Schritt 3: Die Produktion
Mit diesen Zertifikaten kann auch direkt der dritte Prüfschritt abgedeckt werden, in dem die Produktion geprüft wird. Alternative Kriterien sind der Nachweis über eine zertifiziert „Umweltfreundliche Produktion“ nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS oder aber ein Nachweis über eine Produktion in der Europäischen Union (EU) oder innerhalb der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gemäß dem Grundsatz „Produktion in Europa“.
Schritt 4: Die Nutzung
Im dritten Schritt wird für alle Produkte die Nutzungs- und Entsorgungsphase geprüft. Bei Rucksäcken sind insbesondere die Kriterien zur Erfüllung des Grundsatzes „Reparaturfähigkeit“ relevant. Hierfür können Hersteller beispielsweise einen eigenen Reparaturservice oder die gängigen Ersatz- und Verschleißteile anbieten.
Auch eine fünfjährige Garantie über den gesetzlichen Standard hinaus sichert eine besondere Langlebigkeit der Produkte ab. Die Kriterien für die Grundsätze zur „Recyclingfähigkeit“ können von Rucksäcken aktuell nicht erfüllt werden. Eine „Energieeffiziente Stromnutzung“ ist zudem bei Rucksäcken nicht relevant.
Erfüllt der Rucksack die Kriterien der DB in den Bereichen Material, Behandlung und Produktion, wird abschließend noch geprüft, dass keine tierischen Materialien wie etwa Ledergriffe zum Einsatz kommen und somit keiner der Ausschlussgründe zutrifft. In diesem Fall kann der Rucksack in die BahnBonus PrämienWelt aufgenommen werden.