Mitarbeiter der Deutschen Bahn bei einem Workshop.
News
12.12.2023

Deutsche Bahn bekennt sich zur Wahrung der Menschenrechte

Als Deutsche Bahn nehmen wir einen wichtigen Platz in der Mitte der Gesellschaft ein. Daraus ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt, der wir gerecht werden wollen. Das zeigt sich nicht zuletzt im respektvollen Umgang mit unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen oder durch nachhaltige und transparente Lieferketten.

Mit unserer "Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn AG zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte" bringen wir als Konzern unsere Selbstverpflichtung und Engagement zur Wahrung der Menschenrechte und Einhaltung der umweltbezogenen Pflichten nun erstmals öffentlich zum Ausdruck. Ziel ist es, entlang der Lieferketten eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten. 

Wir übernehmen Verantwortung

Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) kommen wir als Deutsche Bahn der Verpflichtung nach, in unseren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management unserer Lieferketten zu etablieren. Konkret bedeutet dies, Verantwortung zu übernehmen und sich als Konzern für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen. 

In unserer Grundsatzerklärung bekennen wir uns als Konzern zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und beschreiben die Verfahren, mit denen wir unsere Sorgfaltspflicht nach dem LkSG umsetzen. Darüber hinaus gehen wir auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben. Zudem legen wir die Erwartungen fest, die wir an uns selbst sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner:innen stellen, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.