Eine Frau lauscht an einer Schallschutzwand. | © DB AG / Sven Schrader

Den Lärm weiter mindern

Um die Bahn Schritt für Schritt leiser zu machen, setzen wir sowohl bei bestehenden als auch bei Neubaustrecken auf sogenannte ortsfeste Schallschutzmaßnahmen. Schallschutzwände (aktive Maßnahmen) sind dabei das erste Mittel der Wahl. Häufig sind sie aus Aluminium gefertigt und werden direkt neben den Gleisen errichtet. Zudem sind sie hochabsorbierend und mindern so die Ausbreitung des Schalls. Je nach erforderlicher Wirkung sind sie zwischen zwei und sechs Meter hoch. Ihr Vorteil: Sie schützen auch die Außenbereiche von Gebäuden und sind auch bei geöffnetem Fenster wirksam.

Die ortsfesten Schallschutzmaßnahmen werden häufig mit passiven Maßnahmen kombiniert. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern und Schallschutzlüftern in Wohnungen oder Häusern. Welche Maßnahmen für die jeweilige Situation am effektivsten sind, wird anhand schalltechnischer Berechnungen ermittelt.

Für mehr Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen hat der Bund 1999 das Freiwillige Lärmsanierungsprogramm ins Leben gerufen. Mithilfe der Fördermittel sind in den vergangenen beiden Jahrzehnten insgesamt 2.039 Kilometer Strecke leiser geworden. Ende 2019 waren es noch 1.844 Kilometer. Mit Schallschutzfenstern oder Schalldämmlüftern wurden allein im Jahr 2020 1.485 Wohnungen neu ausgestattet. Neue Schallschutzwände wurden an über 75 Kilometern Strecke errichtet.

Was wird wann und wo saniert? Das ist in der sogenannten Prioritätenliste festgelegt. Um die Reihenfolge zu ermitteln, wird für jeden Sanierungsabschnitt eine Priorisierungskennziffer (PKZ) errechnet. Je größer die Kennziffer, desto früher wird die jeweilige Ortslage hinsichtlich ihres Lärmsanierungsbedarfs von Schallgutachter:innen untersucht. Anschließend geht es an die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen. Festgelegt wird die Liste durch das "Gesamtkonzept der Lärmsanierung" mit Bezug auf die Förderrichtlinie Lärmsanierung. Seit Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Richtlinie im Jahr 2019 können erstmals auch aufwendiger konzipierte und gestaltete Schallschutzwände gefördert werden – etwa in touristisch relevanten Gebieten.

Bei jeder neu gebauten Strecke oder bei wesentlichen Änderungen an einer Strecke setzen wir auf einen umfassenden Lärmschutz. Diese Lärmvorsorge ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Demnach muss sichergestellt sein, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Baumaßnahmen hervorgerufen werden, die sich nach Stand der Technik vermeiden ließen. Werden die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten, besteht ein Anspruch auf Lärmschutz.

2020 wurden im Rahmen der Lärmvorsorge über 18 zusätzliche Kilometer Schallschutzwände an neuen und ausgebauten Strecken fertiggestellt – unter anderem an der im Dezember 2020 in Betrieb gegangenen Ausbaustrecke München–Lindau. Zudem wurden 1.173 Wohneinheiten mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet.

330000
Verbaute Schienenstegdämpfer

An besonders stark befahrenen Strecken errichten wir gemeinsam mit Bund und Ländern zusätzlichen Lärmschutz. Hierunter fällt die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen aus der Machbarkeitsuntersuchung Mittelrheintal (MU MRT), der MU Inntal, der MU Elbtal sowie aus der aktuell in Erstellung befindlichen MU Berlin. Allein im Mittelrheintal wurden und werden in den kommenden Jahren im Rahmen der MU MRT auf beiden Seiten des Rheins über 135 Millionen Euro in zusätzliche lärmmindernde Maßnahmen investiert. Bis zum Jahresende 2020 wurden auf einer Streckenlänge von rund 55 Kilometern Schienenstegdämpfer eingebaut – insgesamt rund 330.000 Stück seit 2018. Weitere Schallschutzwände, niedrige Schallschutzwände und Geländerausfachungen aus der Machbarkeitsuntersuchung Mittelrheintal sind derzeit in Planung.

Lärmsanierungsprogramm aus Bundesmitteln

Der Bund stellt seit 1999 jährlich Geld für das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit. Durch das Programm wird die Sanierung von Bahnstrecken geregelt, die als besonders lärmbelastet gelten. Bis Ende 2020 wurden rund 1,7 Milliarden Euro in diesen Bereichen investiert – davon allein im vergangenen Jahr rund 146 Millionen Euro. Insgesamt haben wir seit 1999 bundesweit die Menschen an 2.039 Streckenkilometern durch Lärmsanierung entlastet und dafür rund 680 Kilometer Schallschutzwände errichtet. Hinzu kommen rund 64.000 Wohneinheiten im Bundesgebiet, die bislang mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet wurden.