DB aktualisiert Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

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13. Januar 2026, 10:00 Uhr

Artikel: DB aktualisiert Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Mit mehr als 200.000 Mitarbeitenden, Milliarden Reisenden im Nah- und Fernverkehr sowie einer Vielzahl an Geschäftspartnern nimmt die Deutsche Bahn einen zentralen Platz in der Mitte der Gesellschaft ein. Die Entscheidungen des Konzerns haben Auswirkungen auf die Umwelt und das Leben vieler Menschen. Dieser Verantwortung ist sich die DB stets bewusst.

Klar ist: Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung kann nur auf der Achtung von Mensch und Umwelt beruhen. Darum bringt der Konzern mit seiner "Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn AG zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte" seine Selbstverpflichtung und sein Engagement zur Wahrung der Menschenrechte und zur Einhaltung der umweltbezogenen Pflichten regelmäßig öffentlich zum Ausdruck. Ziel ist es, entlang der Lieferketten eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten.

Die DB übernimmt Verantwortung

Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der deutsche Gesetzgeber die Rahmenbedingungen geschaffen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management von Lieferketten zu etablieren. Konkret bedeutet dies, Verantwortung zu übernehmen und sich als Konzern für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen.

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde nun ein europäischer Rechtsrahmen ge­schaffen, der die menschenrechtlichen und umweltbezoge­nen Sorgfaltspflichten harmonisiert und künftig europaweit verbindlich festlegt. Große europäische und ausländische Unternehmen werden dadurch verpflichtet, sich in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzusetzen.

Selbstverpflichtung und Engagement der DB

In der aktualisierten Grundsatzerklärung wird erneut die Selbstverpflichtung und das Engagement der Deutschen Bahn zum Ausdruck gebracht. Dies umfasst das Bekenntnis zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung sowie eine Beschreibung der Verfahren, mit denen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umgesetzt werden. So wird die Methodik der Risikopriorisierung konkretisiert und auf die Weiterentwicklung der DB-internen Präventionsprozesse hingewiesen.

Im Jahr 2025 hat die DB unter anderem Risikoanalysen, Audits und Hinweise aus dem Beschwerdeverfahren ausgewertet und auf Basis der Ergebnisse im eigenen Geschäftsbereich das Thema Ungleichbehandlung priorisiert. Gleichzeitig wird in der Lieferkette der Fokus auf Arbeits- und Gesundheitsschutz gelegt.

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