Die Deutsche Bahn bringt noch mehr Fahrgäste und Güter auf die starke und klimafreundliche Schiene. | © DB AG / Max Lautenschläger

Auf leisere Nachbarschaft

Infrastruktur

Die Deutsche Bahn wird leiser – Jahr für Jahr, Kilometer für Kilometer. Zum Wohle der Anwohnerinnen und Anwohner. Und mithilfe eines breiten Spektrums an Lärmschutzmaßnahmen direkt vor Ort. 

1999 hat der Bund das Freiwillige Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes gestartet. Seitdem ist die Zahl der lärmsanierten Streckenkilometer Jahr für Jahr gewachsen. Auch 2019 sind wir beim Lärmschutz sehr gut vorangekommen. Insgesamt 1.844 Kilometer Strecke waren bis Ende des Jahres leiser – das lag leicht über unseren Prognosen. 2018 waren es noch rund 1.760 Kilometer. Eine weitere Bilanz, die deutliche Fortschritte zeigt: Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms wurden 2019 an Bestandsstrecken mehr als 53 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und damit insgesamt nun über 600 Kilometer.

Die Errichtung von Schallschutzwänden zählt zu den sogenannten ortsfesten Maßnahmen, mit denen wir Bürgerinnen und Bürger an den Strecken vor Lärm schützen. An Gebäuden wiederum greifen die passiven Maßnahmen: In die Häuser und Wohnungen der Anwohnerinnen und Anwohner werden Schallschutzfenster oder Schalldämmlüfter eingebaut. Mehr als 1.600 Wohnungen wurden 2019 bundesweit lärmsaniert.

Unser Vorgehen bei aktiven und passiven Bauten und Einbauten: Auf Basis der schalltechnischen Berechnungen wird untersucht, welche Maßnahmen am effektivsten sind. Schallschutzwände sind in der Regel Fenstern und Lüftern an einzelnen Häusern vorzuziehen. Sie schützen zusätzlich die Außenbereiche und gewähren auch bei geöffneten Fenstern Schallschutz. Maßgeblich ist dabei ein Nutzen-Kosten-Verhältnis auf Basis der in der Förderrichtlinie des Lärmsanierungsprogramms vorgegebenen Formel. Bevor eine Schallschutzwand errichtet werden kann, ist ein Planrechtsverfahren erforderlich.

1628
Lärmsanierte Wohnungen

Die Regeln für die Umsetzung jeglicher Schallschutzmaßnahmen an Bestandsstrecken sind in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ (Förderrichtlinie Lärmsanierung) festgelegt. Bei der Überarbeitung wurde unter anderem die Vorgabe des Koalitionsvertrages der Bundesregierung von 2018 berücksichtigt, zum Beispiel eine verbesserte Gestaltung von Schallschutzwänden in besonderen Gebieten zu ermöglichen. Erstmals können daher in sensiblen, von Kurgästen oder Touristen stark besuchten Gebieten aufwendiger konzipierte Schallschutzwände gefördert werden. Das ist eine deutliche Verbesserung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft.

Was wann saniert wird, regelt die sogenannte Prioritätenliste. Faustregel: Je lauter eine Strecke ist und je mehr Anwohnerinnen und Anwohner von Lärm betroffen sind, desto weiter oben steht die jeweilige Ortslage in der Liste.

Lärmvorsorge an Neu- und Ausbaustrecken

Neben dem Lärmschutz an den bestehenden Strecken setzen wir bei der Deutschen Bahn umfangreichen Lärmschutz auch bei jeder neuen Strecke um. Dies erfolgt im Rahmen der Lärmvorsorge. 2019 wurden in mehr als 2.200 Wohneinheiten passive Schallschutzmaßnahmen eingebaut. Zudem wurden knapp 60 Kilometer Schallschutzwände an den neuen Strecken fertiggestellt. Der Schallschutz ist in diesen Fällen durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. So muss sichergestellt werden, dass beim Neubau oder bei einer wesentlichen Veränderung von Strecken keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

53 km
Schallschutzwände an Bestandsstrecken

Wie bei der Lärmsanierung an Bestandsstrecken setzen wir auch an Neu- oder Ausbaustrecken oft eine Kombination von aktiven Maßnahmen an der Schallquelle und passiven Maßnahmen an den Wohnungen um. Schallschutzwände sind dabei das erste Mittel der Wahl. In der Regel sind dies hoch absorbierende Aluminiumwände, die je nach erforderlicher Schutzwirkung zwischen zwei und sechs Meter hoch sind.

Ein weiterer wichtiger Fokus unseres Lärmschutzes sind sogenannte Brennpunkte. Spezielle Gegebenheiten vor Ort sorgen hier für eine unterschiedlich starke Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Für solche Gebiete errichten wir zusätzlichen Lärmschutz. In besonders stark betroffenen Regionen wie dem Mittelrheintal, Elbtal und Inntal wird in den kommenden Jahren in die Errichtung von Schallschutzwänden und in lärmmindernde Technologien investiert. Dies führt zu einer weiteren nachhaltigen Lärmentlastung der Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Bahnstrecken.

Lärmschutz für ein leiseres Mittelrheintal

Das Obere Mittelrheintal zählt aufgrund seiner Vielfalt an Kulturstätten seit 2002 zum UNESCO-Welterbe. Zugleich liegt das Tal in Rheinland-Pfalz und Hessen auf einer der wichtigsten europäischen Achsen für den Nord-Süd-Güterverkehr. Die Folge: starke Lärmbelastung. Gemeinsam mit dem Bund investieren wir auch hier seit 1999 in den Lärmschutz. Im Rahmen von Sonderprogrammen werden in der Region seit 2013 unter anderem Schallschutzwände, Geländerausfachungen und Schienenschmiereinrichtungen eingebaut. Allein 2019 wurden darüber hinaus knapp 40 Gleiskilometer Schienenstegdämpfer eingebaut. Sie sind an beiden Seiten der Schienen in kurzen Abständen montiert und bestehen aus einem Stahlblech-Sandwichelement mit zwischenliegendem Dämpfungsmaterial. Das dämpft die Schwingungen der Schiene, die bei der Überfahrt durch den Zug entstehen. Insgesamt investieren wir gemeinsam mit dem Bund und den Ländern Hessen und Rheinland- Pfalz mehr als 130 Millionen Euro im Mittelrheintal in 35 Einzelprojekten.